Lexikon

DSGVO

Die DSGVO (Datenschutz Grundverordnung) definiert einheitliche Regeln bzgl. der personenbezogenen Daten im Internet. Seit Mai 2018 müssen alle Webseitenbetreiber, die personenbezogene Daten von EU Bürgern erheben, die DSGVO Richtlinien befolgen. Dazu gehörten unter anderem:

  • Personenbezogene Daten dürfen nicht bereits beim Betreten der Website erhoben werden, sondern erfordern erst die Einwilligung des Besuchers (opt-in)
  • Es dürfen nur noch Daten erhoben werden, die dem Zweck angemessen sind
  • Jeder Besucher hat das Recht die erhobenen Daten zu seiner Person anzufordern und löschen zu lassen

Gerade der erste Punkt hat viele unternehmerische und private Webseitenbetreiber vor eine große Herausforderung gestellt. Abgesehen von der technischen Umsetzung hat die Umstellung auf das opt-in Verfahren noch eine andere große Tücke: Während Besucher mit ihrer Einwilligung weiterhin von Tracking Tools wie Google Analytics erfasst werden, erhält man von „Verweigerern“ keinerlei Daten. Die Analyse der Besucher ist also je nach Verteilung stark verfälscht und macht so manche Marketingmaßnahmen obsolet.

Die DSGVO steht nach wie vor in der Kritik, da sie zum jetzigen Zeitpunkt noch etliche Grauzonen und teils unklare Gesetzgebungen bereithält. Bis hier also eine klare Linie erkennbar ist, müssen wir uns sicher noch eine Weile gedulden.